Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Mitgliedern des Ortsbeirates 12 und anderen Ehrenamtsträger:innen den Zugang zu einem elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Dies soll die Informationslage für diese Gruppen verbessern, da der Zugang zu wichtigen Informationen aktuell eingeschränkt ist.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 12 (und entsprechend auch anderen Ortsbeiräten) sowie den Ehrenamtsträger:innen des Ortsbezirks (Kinderbeauftragte, Stadtbezirksvorsteher, Sozialbezirksvorsteher, Seniorenbeirat) den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das sogenannte "Rote Buch" auf, einen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" für die Ämter und Dienststellen der Stadt Frankfurt. Dadurch konnten einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung geklärt werden, wodurch gerade kleinere Sachthemen auch ohne aufwändige Anträge und Stellungnahmen geklärt werden konnten. Im Zuge der Digitalisierung hat die Stadt den Druck eingestellt und stellt die Informationen nun nur noch digital zur Verfügung. Dies erfordert aktuell aber einen Zugang zum Informationsnetzwerk der Stadt, über den die Ortsbeiräte und Ehrenamtsträger:innen nicht verfügen. Damit verschlechtert sich die Informationslage für diesen Personenkreis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2022Sie sind hierOFOF 228/12Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 6. Mai 2022OMOM 2134Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1657Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme