Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für seine Mitglieder. Dies ist notwendig, da das rote Buch nicht mehr aufgelegt wird und die Mitglieder auf aktuelle Informationen angewiesen sind.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Bis dahin sollte den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 das aktualisierte rote Buch zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und eine Stellungnahme des Magistrats nicht erforderlich. Das rote Buch ist ein wichtiges Werkzeug für Ortsbeiräte. Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt, aus Kostengründen und unter anderem, da Wegweiser und Fernsprechverzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2111Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 5. Mai 2022OFOF 278/3Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1630Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats