Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 den Zugang zu einem elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Dies ist wichtig, da das rote Telefonbuch nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung steht und die Mitglieder somit auf aktuelle Informationen angewiesen sind.
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 3 den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen. Bis dahin sollte den Mitgliedern das aktualisierte ‚Rote Telefonbuch' zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfachen Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und eine Stellungnahme des Magistrats nicht erforderlich. Das rote Telefonbuch ist ein wichtiges Werkzeug für Ortsbeiräte. Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt; aus Kostengründen und unter anderem, da Wegweiser und Fernsprech-verzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2022OMOM 2111Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 5. Mai 2022Sie sind hierOFOF 278/3Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1630Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme