Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, mindestens drei Schnellladesäulen in die Planung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage Harheim aufzunehmen. Dies ist notwendig, da die Anzahl der Elektro- und Hybridfahrzeuge in Frankfurt-Harheim zunimmt und derzeit keine öffentlichen Ladestationen vorhanden sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, Schnellladesäulen (mindestens drei) in die augenblickliche Planung der Neugestaltung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage Harheim aufzunehmen.
Begründung
In Frankfurt-Harheim nimmt die Anzahl von Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen stetig zu. Im bestehenden Verkehrsnetz von Harheim sind augenblicklich öffentliche Elektroladestationen weder vorhanden noch geplant. Der sich in der Neuplanung befindliche Parkplatz der Bezirksportanlage ist als Standort insofern prädestiniert, da alleine durch die Nutzung des Parkplatzes durch die Vereine SG Harheim, TV Harheim und TC Harheim reger Verkehr herrscht. Der Parkplatz wird am Tag von durchschnittlich 200 bis 300 Autos genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 5/14Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. Juni 2021Sie sind hierOMOM 208Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage HarheimDirektanregung
- 17. September 2021STST 1639Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme
- 8. August 2022STST 1747Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 101 WochenSTST 968Aufnahme von Schnellladesäulen in die Neuplanung des Parkplatzes Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats