Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2063 entstanden aus Vorlage: OF 266/3 vom 05.06.2017
Betreff: Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach dem abgeschlossenen Umbau der Haltestellen entlang der Eckenheimer Landstraße Fahrradbügel zu setzen. Dies könnte unter anderem an folgenden Stellen geschehen:
- In der Koselstraße vor dem Schaufenster des Optikers sowie im Bereich gegenüber.
- Im Bereich der Musterschule.
- An den Gehwegecken der Schwarzburgstraße auf beiden Seiten. Vor einer Umsetzung ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Im Bereich der neuen Haltestellen mangelt es an Fahrradabstellmöglichkeiten. Diese fehlen sowohl den Leuten, welche in die U-Bahn umsteigen wollen, als auch den Kunden der dort ansässigen Geschäfte, welche keine Fahrradabstellmöglichkeiten mehr haben. Darum sollten an allen sich hierfür anbietenden Stellen Fahrradständer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2017OFOF 266/3Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2017Sie sind hierOMOM 2063Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2454Fahrradparkplätze auf der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats