Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach zeitnah zu starten, um die jahrzehntelangen Bemühungen für diesen Radweg voranzutreiben. Die Klärung der Eigentumsverhältnisse ist notwendig, um die Umgestaltung der Kreuzung der L 3008 zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fahrradfahren verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach durch den Umbau der Kreuzung der L 3008 am REWE-Markt in einem ersten Bauabschnitt zeitnah zu beginnen. Die Eigentumsverhältnisse in diesem Bereich sollten zwischenzeitlich geklärt sein.

Begründung

Nach jahrzehntelangen Bemühungen um einen Radweg von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach und der mehrfachen Ankündigung eines Baubeginns ist es an der Zeit, dass auch ein erster Bauabschnitt umgesetzt wird. Da offensichtlich seitens der Stadt Frankfurt insbesondere Richtung Nieder-Eschbach nicht alle Eigentumsverhältnisse geklärt sind, sollte in einem ersten Schritt die aufwendige Umgestaltung der Kreuzung der L 3008 vorgezogen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2022OFOF 66/13Baubeginn des Radweges nach Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Mai 2022Sie sind hier
    OMOM 2057Baubeginn des Radweges nach Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  3. 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1914Baubeginn des Radweges nach Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen