Umbau der Bushaltestelle „Rathaus NiederErlenbach“ in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2024 entstanden aus Vorlage: OF 112/13 vom 05.08.2017
Betreff: Umbau der Bushaltestelle "Rathaus Nieder-Erlenbach" in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Rathaus Nieder-Erlenbach" barrierefrei umgebaut wird.
Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Nieder-Erlenbach" in Fahrtrichtung Nieder-Eschbach ist die einzige nicht barrierefrei umgebaute Haltestelle im Ort, gleichzeitig jedoch die meisten frequentierte. Sie wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Viele Senioren, zum Teil mit Rollatoren, benutzen diese Haltestelle aufgrund des dort ansässigen Arztes. Um allen (Senioren, Menschen mit Behinderung, Eltern mit Kinderwagen und Kindern) die Benutzung der zentral gelegenen Bushaltestelle zu ermöglichen, ist es erforderlich, diese barrierefrei umzubauen. Die finalen Umbaupläne sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2017OFOF 112/13Umbau der Bushaltestelle Rathaus in Fahrtrichtung Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. August 2017Sie sind hierOMOM 2024Umbau der Bushaltestelle „Rathaus NiederErlenbach“ in Fahrtrichtung Nieder-EschbachDirektanregung
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2293Umbau der Bushaltestelle "Rathaus Nieder-Erlenbach" in Fahrtrichtung Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats