Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 20.02.2013
Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen.
Begründung: Die oben genannte Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt unter anderem wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Personenkraftwagen mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2013OFOF 290/8Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 20-28 abbpollernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. März 2013Sie sind hierOMOM 2018Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollernDirektanregung
- 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 802Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats