Sossenheim: Nisthilfen für Störche im Sossenheimer Unterfeld
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, Nisthilfen für Störche im Sossenheimer Unterfeld aufzustellen, um die Rückkehr des Weißstorchs in Frankfurt zu unterstützen. Dies ist notwendig, da geeignete Nistmöglichkeiten fehlen, obwohl die Bestände in der Region stabil sind.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Mittlerweile brüten wieder über 1.000 Weißstörche in Hessen und auch an der Nidda wurden Störche gesichtet. Nur fehlen bisher geeignete Nistmöglichkeiten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Nisthilfen für Störche im Sossenheimer Unterfeld aufstellen zu lassen. Es wird geraten, sich fachkundige Beratung über die genauen Standorte, Art und die Anzahl der Nisthilfen einzuholen.
Begründung
Insbesondere in Südhessen sind die Bestände des Weißstorchs stabil. In Frankfurt hingegen muss noch einiges gemacht werden für eine Rückkehr des Weißstorchs. Das Sossenheimer Unterfeld bietet mit seiner Nähe zur Nidda, ihren Zuflüssen und Weihern eine gute Lebensgrundlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2022OFOF 452/6Sossenheim: Nisthilfen für Störche im Sossenheimer UnterfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierOMOM 1997Sossenheim: Nisthilfen für Störche im Sossenheimer UnterfeldDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1622Sossenheim: Nisthilfen für Störche im Sossenheimer UnterfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats