Projekt Walk Man vorstellen
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1984 entstanden aus Vorlage: OF 265/1 vom 03.02.2013
Betreff: Projekt Walk Man vorstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat zeitnah das Projekt Walk Man vorzustellen und aufzuzeigen, wie die bisherige Arbeit fortgeführt werden wird.
Begründung: Gerüchteweise ist eine Zusammenlegung des Projektes Walk Man mit dem Projekt Streetwork Innenstadt geplant. Es wird befürchtet, dass die anerkannt gute Arbeit von Walk Man nach einer Verlagerung in die Innenstadt - einhergehend mit dem Verlust der bisherigen Räumlichkeiten in der Niddastraße - nicht mehr fortgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 265/1Projekt Walk-Man vorstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1984Projekt Walk Man vorstellenDirektanregung
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1013Projekt Walk Man vorstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 51
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.