Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 31/1 vom 19.05.2016
Betreff: Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319 Der Magistrat wird gebeten, um die Verkehrssicherheit an der Ein- und Ausfahrt des Grundstückes Gutleutstraße 319 (Johanna-Kirchner-AHZ) zu erhöhen, auf der der Ausfahrt gegenüberliegenden Straßenseite einen (oder zwei) Verkehrsspiegel in ausreichender Größe aufzustellen.
Begründung: Parkende Fahrzeuge, insbesondere Busse und Lkw, an der Ausfahrt behindern die Sicht für ausfahrende Fahrzeuge, die den Parkplatz vor dem "JoKi" verlassen und in die Gutleutstraße einbiegen wollen. Personen- und Lastkraftwagen, die sich in West-Ost-Richtung bewegen, sind aufgrund der erwähnten Sichtbehinderung erst spät erkennbar, meist erst, wenn der Ausfahrende mit der Front seines Fahrzeuges bereits den Straßenraum erreicht hat und den von links herannahenden Verkehr sehen kann, um sich dann in den fließenden Verkehr einordnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2016OFOF 31/1Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016Sie sind hierOMOM 194Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319Direktanregung
- 29. August 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1104Verkehrsspiegel an der Aus- und Einfahrt Gutleutstraße 319Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats