Fußgängerüberweg Homburger Landstraße, Nähe Bushaltestelle „August-Schanz-Straße“
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1941 entstanden aus Vorlage: OF 402/10 vom 03.02.2013
Betreff: Fußgängerüberweg Homburger Landstraße, Nähe Bushaltestelle "August-Schanz-Straße" Der Magistrat wird gebeten, bis zur endgültigen Regelung der Straßenquerungen im Zusammenhang der U 5-Verlängerung über die Homburger Landstraße in Höhe der Bushaltestelle "August-Schanz-Straße" (Bundespolizei) einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Begründung: Im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße haben sich zwischenzeitlich eine Vielzahl von Freizeitstätten, wie die Fußballhalle und kürzlich die "Boulderwelt Frankfurt", angesiedelt. Diese positive Entwicklung bringt es mit sich, dass vermehrt Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße mit dem öffentlichen Bus aufsuchen. Um jedoch in die August-Schanz-Straße zu gelangen, überqueren die Kinder und Jugendliche trotz der Gefahr, vom Auto angefahren zu werden, die stark befahrene Homburger Landstraße. Die ampelgeregelten Fußgängerüberwege im Bereich der Autobahnauffahrt werden nicht genutzt, weil diese sich erheblich entfernt von der Bushaltestelle befinden. Um die Gefahrenquelle zu minimieren, ist ein Zebrastreifen im Bereich der Bushaltestelle "August-Schanz-Straße" (Bundespolizei) über die Homburger Landstraße erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 402/10Fußgängerüberweg Homburger Landstraße, Nähe Bushaltestelle .August-Schanz-Straße.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1941Fußgängerüberweg Homburger Landstraße, Nähe Bushaltestelle „August-Schanz-Straße“Direktanregung
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 877Fußgängerüberweg Homburger Landstraße, Nähe Bushaltestelle "August-Schanz-Straße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats