Gefahr im Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche im Wacholderweg am Frankfurter Berg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1935 entstanden aus Vorlage: OF 392/10 vom 03.02.2013
Betreff: Gefahr im Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche im Wacholderweg am Frankfurter Berg Der Magistrat wird gebeten, den Wacholderweg insbesondere für Fußgänger sicherer zu gestalten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, welche Verbesserungen im westlichen Teil des ohne jeglichen Fußgängerschutz bestehenden Wacholderwegs erreicht werden können, zum Beispiel ob die vielen ungeschützten Fußgänger zur Kita, Schule oder Kirchengemeinde über das städtische Grundstück der Sportanlage (verlängerter Ginsterweg, TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.) geleitet werden können.
Begründung: Der Wacholderweg wird seit Kurzem intensiver als bisher sowohl von Pkw (auf dem Weg zu den vielen neuen Wohnhäusern, zum neugestalteten Sportplatz, zur XXL-Gaststätte, aber auch zu den seit jeher bestehenden Kleingartenvereinen) als auch von vielen Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zu diversen neuen Einrichtungen genutzt. Der Wacholderweg ist viel zu schmal für die derzeitige Nutzung. Anlage 1 (ca. 973 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 392/10Gefahr im Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche im Wacholderweg am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1935Gefahr im Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche im Wacholderweg am Frankfurter BergDirektanregung
- 24. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 882Gefahr im Straßenverkehr für Kinder und Jugendliche im Wacholderweg am Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats