Ginnheimer Kurve - Untersuchung
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Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1908 entstanden aus Vorlage: OF 560/9 vom 31.01.2013
Betreff: Ginnheimer Kurve - Untersuchung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. § 9138/10; B 144/11 Der oben genannte Bericht beruht auf einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010, welcher dem Magistrat ein umfangreiches Prüfprogramm aufgibt, das die Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9, insbesondere in Ginnheim - Platensiedlung - , wesentlich berührt. Nach inzwischen über zwei Jahren Prüfzeitraum für den Magistrat und zwei Jahre nach dem oben genannten Zwischenbericht drängt sich der Eindruck auf, dass die andauernde Prüfung die Gefahr des Stillstandes für den betroffenen Bereich, zu dem auch die Linienführung der Straßenbahnlinie 16 gehört, in sich birgt. Dieser Stillstand kann angesichts der Gefahr der Verschlechterung der Wohn-, Geschäfts- und Umweltbedingungen für Ginnheim und teilweise auch den Bezirk Dornbusch nicht hingenommen werden. Der Magistrat wird daher gebeten, nachvollziehbar zu berichten, welche Prüfschritte mit welchem Ergebnis zwischenzeitlich erfolgt sind, sowie mitzuteilen, welche aktuell für erforderlich erachteten Maßnahmen der Verbesserung der straßenräumlichen und verkehrlichen Situation beziehungsweise des Zustandes von Straßen und Gehwegen im Hinblick auf den oben genannten Prüfauftrag derzeit in der Bearbeitung oder Umsetzung zurückgestellt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2011BB 144Stadtbahnverbindung Ginnheim - BockenheimMagistratsbericht
- 31. Januar 2013OFOF 560/9Ginnheimer Kurve - UntersuchungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1908Ginnheimer Kurve - UntersuchungDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 741Ginnheimer Kurve - UntersuchungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats