Sportplatz Johann-Hinrich-Wichern-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1905 entstanden aus Vorlage: OF 556/9 vom 31.01.2013
Betreff: Sportplatz Johann-Hinrich-Wichern-Schule Vorgang: OM 1813/12 OBR 9 Die Johann-Hinrich-Wichern-Schule hat zwölf Klassen mit 162 Schülern. Sie ist eine Förderschule mit Schwerpunkt Lernhilfe. Der 1963 angelegte Sportplatz wurde nach Wissensstand des Ortsbeirates noch nie saniert und die Drainage ist seit nunmehr circa zehn Jahren defekt. Gerade für Schüler, die Lernhilfe benötigen und die sich nicht ausreichend lange konzentrieren können, ist Bewegung als Unterbrechung des Lernens sehr wichtig. Der Platz hat keine Sprunggrube, Markierungen fehlen und er hat keine 200-Meter-Bahn. Der Magistrat wird gebeten, den Sportplatz der Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Absprache mit der Schulleitung baldmöglichst zu sanieren und in einen für die Schüler geeigneten Zustand zu versetzen, der den besonderen pädagogischen Anforderungen gerecht wird. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, schnellstmöglich einen Standort für das Kiku zu finden, damit der Sportplatz der Johann-Hinrich-Wichern-Schule saniert und regelmäßiger Schulsport durchgeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2013OFOF 556/9Sportplatz Johann-Hinrich-Wichern-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2013Sie sind hierOMOM 1905Sportplatz Johann-Hinrich-Wichern-SchuleDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 729Sportplatz Johann-Hinrich-Wichern-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats