Taubenvergrämung und Graffitibeseitigung an U-Bahn-Haltestelle Römerstadt Ausgang Hadrianstraße
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Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1890 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 07.01.2013
Betreff: Taubenvergrämung und Graffitibeseitigung an U-Bahn-Haltestelle Römerstadt Ausgang Hadrianstraße Der Magistrat wird beauftragt, im Ausgangsbereich der U-Bahn-Haltestelle Römerstadt zur Hadrianstraße - Maßnahmen der Taubenvergrämung (z. B. Spikesystem) zu ergreifen; - die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) an der Mauer der Haltestelle und an den Brückensäulen vor der Haltestelle zu beseitigen, damit die Gestaltung der Haltestelle durch Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule wieder zur Geltung kommt.
Begründung: Durch den Aufenthalt von Tauben unterhalb der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße vor dem Ausgangsbereich der U-Bahn-Haltestelle Römerstadt sind die Mauern, Brückensäulen und Bürgersteige erheblich verunreinigt. Neben dem ästhetisch unansehnlichen Eindruck stellt die Verunreinigung auch eine hygienische Gefahr dar. Bei der Beseitigung von Graffiti usw. soll die Gestaltung der Wände durch die Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule erhalten bleiben. Siehe hierzu die beigefügten Bilder: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2013OFOF 281/8Taubenvergrämung und Graffitibeseitigung an U-Bahn-Haltestelle Römerstadt Ausgang HadrianstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1890Taubenvergrämung und Graffitibeseitigung an U-Bahn-Haltestelle Römerstadt Ausgang HadrianstraßeDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 716Taubenvergrämung und Graffitibeseitigung an U-Bahn-Haltestelle Römerstadt Ausgang HadrianstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats