Parkverbot auf dem Fußweg Mahräckerstraße
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Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1842 entstanden aus Vorlage: OF 293/9 vom 08.06.2017
Betreff: Parkverbot auf dem Fußweg Mahräckerstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, ein Parkverbot auf dem Fußweg der Mahräckerstraße 10 zu erteilen.
Begründung: Hier ist die Fahrspur so eng, dass Rettungsfahrzeuge, Post und FES auf dem Fußweg links ausweichen müssen, um die Straße überhaupt zu befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017OFOF 293/9Parkverbot auf dem Fußweg MahräckerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2017Sie sind hierOMOM 1842Parkverbot auf dem Fußweg MahräckerstraßeDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1861Parkverbot auf dem Fußweg MahräckerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats