Frankfurter Westen: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausbreitung des Götterbaums im Frankfurter Westen zu bekämpfen, insbesondere in Parkanlagen. Dies ist notwendig, um die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt und die Gesundheit der Bürger zu minimieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausbreitung des Götterbaums im Frankfurter Westen effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Dabei sollen Schwerpunktbereiche erarbeitet werden und vor allem Parkanlagen im Fokus stehen.
Begründung
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) ist eine aus Asien stammende, invasive Baumart, die sich rasant auf Brachflächen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen und in Parks ausbreitet. Die Pollen und der Pflanzensaft des Götterbaums können heftige Allergien auslösen. Außerdem verdrängt er in Parkanlagen heimische Pflanzenarten und sorgt somit für eine Monokultur, die sich negativ auf die Artenvielfalt von Insekten und Singvögeln auswirkt. Da man diese Baumart stadtweit und flächendeckend kaum verdrängen kann, sollte dabei der Schwerpunkt auf Parks liegen. Dabei sollte der Götterbaum nicht nur abgeholzt, sondern komplett entwurzelt werden, da sich die Wurzeln meterweit ausbreiten können und er im Frühjahr an mehreren Stellen wieder treibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2022OFOF 408/6Frankfurter Westen: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1812Frankfurter Westen: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenDirektanregung
- 30. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1253Frankfurter Westen: Ausbreitung des Götterbaums effektiv bekämpfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats