Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter Bogen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 8/10 vom 16.04.2011
Betreff: Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter Bogen a) Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche städtischen Grundstücke im Frankfurter Bogen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen, zum Beispiel auch für die zeitweise Nutzung in Containerbauweise, geeignet sind.
b) Ferner wird der Magistrat gebeten, nach Möglichkeit bei Investoren und Wohnungsbaugesellschaften mit Nachdruck zu klären, inwieweit weitere Kinderbetreuungseinrichtungen in ihren Vorhaben eingeplant werden können.
Begründung: Auch wenn das Schuldezernat für dieses Jahr optimistisch ist, dass im Bereich der Liesel-Oestreicher-Schule alle Hortanfragen abgedeckt werden können, bleiben bei den Eltern vor Ort nicht unbegründete Zweifel und Sorgen, ob aufgrund der noch anstehenden Wohnungsbauten im Frankfurter Bogen künftig insgesamt ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2011OFOF 8/10Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2011Sie sind hierOMOM 17Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter BogenDirektanregung
- 30. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 810Kinderbetreuungseinrichtungen im Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats