Sossenheim: Schutz des Eisvogels
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Brutwände mit künstlichen Niströhren am Sulzbach in Sossenheim zu errichten, um den Schutz des Eisvogels zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da geeignete Brutwände fehlen und der Fortbestand des Eisvogels im Frankfurter Westen gesichert werden soll.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Für einen erfolgreichen Eisvogelschutz sind vorhandene Brutwände von zentraler Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, am Sulzbach in der Parkanlage Sulzbachtal in Sossenheim Brutwände mit künstlichen Niströhren zu errichtenmit der Möglichkeit, selbst zu graben.
Begründung
Der Eisvogel gehört zum Frankfurter Westen und ist unter anderem im Schwanheimer Wald, am Liederbach und am Sulzbach zu beobachten. Der Sulzbach, in der Parkanlage Sulzbachtal in Sossenheim, wurde aufwendig renaturiert und bietet mit seinen fischreichen Gewässern und natürlichen Strömungsverhältnissen ideale Voraussetzungen für den Eisvogel. Einzig die geeigneten Brutwände sind nicht vorhanden und mit ihnen wäre der Fortbestand des Eisvogels im Frankfurter Westen gesichert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022OFOF 377/6Sossenheim: Schutz des EisvogelsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1788Sossenheim: Schutz des EisvogelsDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1297Sossenheim: Schutz des EisvogelsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats