Ermöglichen von Musikunterricht für Senioren
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Thema Senioren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1787 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 12.11.2012
Betreff: Ermöglichen von Musikunterricht für Senioren Der Magistrat wird gebeten, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Seniorenresidenz am Elli-Lucht-Park wöchentlich eine Musikstunde durch die Musikschule Frankfurt am Main zu ermöglichen.
Begründung: Vor drei Jahren hat die Musikschule in dieser Seniorenresidenz einmal in der Woche eine Stunde mit den Senioren musiziert. Den Damen und Herren hat es sehr viel Freude bereitet und die positive Wirkung, sowohl psychisch als auch physisch, war offensichtlich. Mit Seniorinnen und Senioren zu musizieren ist eine sehr anspruchsvolle und keine leichte Aufgabe. Schon allein die Vorarbeiten und das Vorbereiten der Stunde ist sehr zeitraubend. Die Musikschule musste aus personellen und aus Kostengründen den Unterricht einstellen. Die Verwaltung und die Damen und Herren der Seniorenresidenz bedauern dies sehr. Es fehlt nun ein positiver Aspekt im Alltag der Seniorinnen und Senioren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2012OFOF 445/5Ermöglichen von Musikunterricht für SeniorenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2012Sie sind hierOMOM 1787Ermöglichen von Musikunterricht für SeniorenDirektanregung
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 297Ermöglichen von Musikunterricht für SeniorenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats