Erneuerung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Erneuerung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage Harheim zeitnah umzusetzen, da der aktuelle Zustand durch Witterungseinflüsse und illegales Parken stark beeinträchtigt ist. Die Maßnahme ist dringend notwendig, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , die geplante Erneuerung des Parkplatzes auf der Bezirkssportanlage Harheim zeitnah umzusetzen.
Begründung
Der Parkplatz der Bezirkssportanlage Harheim befindet sich aufgrund von Witterungseinflüssen und illegalem Parken und Wenden von Lastkraftwagen in einem sehr schlechten Zustand. Der Entwurf des Neubaus ist den betreffenden Vereinen (SG Harheim und TV Harheim) bereits vorgestellt worden. Der Zustand der Parkplatzoberfläche ist inzwischen so schlecht, dass auch Fußgänger durch die Schlaglöcher gefährdet werden; es ist auch schon zu Verletzungen gekommen. Die Umsetzung der geplanten Maßnahme erscheint daher dringend notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Februar 2022OFOF 72/14Erneuerung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. März 2022Sie sind hierOMOM 1769Erneuerung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage HarheimDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1281Erneuerung des Parkplatzes der Bezirkssportanlage HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats