Einrichten eines Geburtsbaumhains
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Bornweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.07.2026.
- Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, Nieder-Erlenbach06.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufstellung eines Hundekotbeutelspenders am Spielplatz Bornweg, NiederErlenbach12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Parken in der Straße Neue Fahrt11.10.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1735 entstanden aus Vorlage: OF 103/13 vom 07.05.2017
Betreff: Einrichten eines Geburtsbaumhains Der Magistrat wird gebeten, auf einem Teil des Grundstücks Flur 3, Flurstücknummer 67/6, Bornweg rechts, einen Geburtsbaumhain zu genehmigen.
Begründung: In Nieder-Erlenbach ist die Nachfrage nach Geburtsbäumen ununterbrochen hoch. Der jetzige Geburtsbaumhain ist jedoch an seiner maximalen Auslastungsgrenze angekommen. Um Eltern weiterhin die Möglichkeit zu geben, für ihre Kinder einen Geburtsbaum zu pflanzen und damit auch der Umwelt zu nutzen, wird das Gelände benötigt. Das Areal ist Eigentum der Stadt Frankfurt und zurzeit an einen ortsansässigen Landwirt verpachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2017OFOF 103/13Einrichten eines GeburtsbaumhainsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1735Einrichten eines GeburtsbaumhainsDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1262Einrichten eines GeburtsbaumhainsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats