„Besitzbare Stadtteile“ Kalbach und Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1691 entstanden aus Vorlage: OF 178/12 vom 21.10.2012
Betreff: "Besitzbare Stadtteile" Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo innerhalb der beiden Stadtteile Kalbach und Riedberg altersgerechte Sitzgelegenheiten für Seniorinnen und Senioren nach dem Darmstädter Modell aufgestellt werden können.
Begründung: In Griesheim bei Darmstadt wurde unter der Leitung von Professor Bernhard Meyer ein Projekt angestoßen, das älteren Menschen auf ihren täglichen Wegen die Gelegenheit einer kurzen Sitz- oder wenigstens Ausruhpause ermöglicht. Diesbezüglich wurden verschiedene Sitzgelegenheiten aufgestellt, die von den Seniorinnen und Senioren sehr positiv aufgenommen wurden. Sie stehen an Orten, wo die älteren Menschen am Leben im Stadtteil mit noch größerer Flexibilität und ohne Kfz teilnehmen können. Die Seniorinnen und Senioren sind auf derartiges Kurzzeitsitzen durchaus angewiesen, wenn sie sich auf ihren Wegen erholen müssen. Der Seniorenbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2012OFOF 178/12.Besitzbare Stadtteile. Kalbach und RiedbergOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 2. November 2012Sie sind hierOMOM 1691„Besitzbare Stadtteile“ Kalbach und RiedbergDirektanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 241"Besitzbare Stadtteile" Kalbach und RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats