Instandsetzung der Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des Kätcheslachparks
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Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1672 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 03.05.2017
Betreff: Instandsetzung der Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des Kätcheslachparks Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die in der Vergangenheit oft zerstörte Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des Kätcheslachparks so befestigt wird, dass die Ummauerung nicht immer wieder zerstört werden kann. Die herausgerissenen Steine, die noch in dem Becken liegen, sollen entfernt werden.
Begründung: Durch Witterungseinflüsse - mehr aber wohl noch durch Vandalismus - sind größere Bereiche der Uferbefestigung zerstört worden. Zahlreiche Steine sind herausgefallen bzw. herausgerissen worden und befinden sich im Regenrückhaltebecken. Da die Steine sich bei intaktem Zustand der Befestigung gegenseitig Halt geben, führt die nun teilweise Zerstörung der Befestigung dazu, dass nun immer mehr Steine herausfallen. Eine Instandsetzung der Uferbefestigung ist daher eilbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte auch überprüft werden, ob das reine Auflegen der Steine auf eine so stark geneigten Fläche Sinn macht oder ob es eine andere umweltfreundliche Art der Befestigung gibt. Diese Überlegung gilt natürlich auch für die anderen Teile der Uferbefestigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2017OFOF 162/12Instandsetzung der Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des KätcheslachparksOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1672Instandsetzung der Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des KätcheslachparksDirektanregung
- 25. August 2017STST 1578Instandsetzung der Uferbefestigung des Regenrückhaltebeckens im westlichen Teil des KätcheslachparksStellungnahme
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 517Radfahren auf der Friedberger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats