Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die brachliegende Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder zu begrünen. Dies ist notwendig, da der aktuelle Zustand der Fläche unzureichend ist und eine Verbesserung des Ambientes für die umliegenden Gastwirtschaften erwartet wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die brachliegende und verkommene Grünfläche an der Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünt werden kann. Dabei wird angeregt, die anliegenden Hauseigentümer anzufragen, ob eine Regenwassernutzung für die Sträucher und Bäume denkbar ist.
Begründung
Der Zustand ist erschreckend, von einer Grünfläche kann hier nicht mehr gesprochen werden. Derzeit sind großflächig keine Sträucher mehr vorhanden und die eigentlich als begrünte Gartenfläche gedachte Anlage wird als Trampelpfad benutzt. Abwehrhecken am Rand und blühende Sträucher würden dem Kreisel und auch den auf der Straße um den Kreisel befindlichen Gastwirtschaften ein schöneres Ambiente bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 140/4Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorferstraße wieder begrünenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1669Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1120Grünfläche am Kreisel Bornheimer Landwehr/Ecke Roßdorfer Straße wieder begrünenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats