Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradbügel an der Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße zu erweitern oder die vorhandenen durch Entsorgung von Langzeitparkern wieder nutzbar zu machen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Bügel oft belegt sind und zusätzlicher Bedarf an Abstellmöglichkeiten besteht.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die an der Habsburgerallee/Ecke Arnsburger Straße vorhandenen Fahrradbügel zu erweitern bzw. die vorhandenen Fahrradbügel durch Entsorgung von Langzeitparkern wieder nutzbar zu machen.
Begründung
Die in dem Bereich vorhandenen Fahrradbügel sind fast immer belegt, oft doppelt oder dreifach und teilweise von augenscheinlichen Langzeitparkern (zum Beispiel stark verrostete Fahrräder ohne Sattel oder Vorderrad). Die neben den Fahrradbügeln halb in den Büschen abgestellten Fahrräder zeigen, dass es hier einen zusätzlichen Bedarf an Abstellmöglichkeiten gibt. Am bestehenden Ort ist Platz für zusätzliche Bügel, darüber hinaus wäre auch im Mittelstreifen Platz für zusätzliche Bügel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 139/4Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1668Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger StraßeDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1315Fahrradbügel Habsburgerallee/Ecke Arnsburger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats