Fahrbahnsanierung Röderberweg zwischen Habsburgerallee und Philippsruher Straße
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Fahrbahnsanierung des Röderbergwegs zwischen Habsburgerallee und Philippsruher Straße zu prüfen. Der Zustand der Fahrbahndecke ist stark verschlechtert, was in den kommenden Wintermonaten zu weiteren Problemen führen könnte.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit einer Sanierung des Röderbergwegs zwischen Habsburgerallee und Philippsruher Straße zu rechnen ist.
Begründung
Die Fahrbahndecke in diesem Bereich besteht zu einem großen Teil aus Ausbesserungen und Schlaglöchern, teilweise bis zum damals überteerten Kopfsteinpflaster. Der Zustand fällt noch zusätzlich auf, weil der Röderbergweg davor und dahinter durch Sanierungen in den letzten Jahren in vergleichsweise gutem Zustand ist. Die vielen Risse in der Fahrbahn machen eine deutliche Verschlechterung in den nächsten Wintermonaten noch mal wahrscheinlicher.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2022OFOF 137/4Fahrbahnsanierung Röderberweg zwischen Habsburgerallee und Philippsruher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1666Fahrbahnsanierung Röderberweg zwischen Habsburgerallee und Philippsruher StraßeDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1313Fahrbahnsanierung Röderberweg zwischen Habsburgerallee und Philippsruher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats