Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, Frankfurter Rechenzentren für die urbane Energieversorgung zu nutzen. Dies ist wichtig, da Frankfurt am Main den Großteil seines Wärmebedarfs bis 2030 über Abwärme decken könnte, was durch die steigende Digitalisierung und den damit verbundenen Energiebedarf der Rechenzentren unterstützt wird.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, Frankfurter Rechenzentren für die urbane Energieversorgung zu nutzen.
Begründung
Laut einer Studie könnte Frankfurt am Main den Großteil des Wärmebedarfs bis 2030 über Abwärme decken. Mit voranschreitender Digitalisierung steigt der weltweite Bedarf an Rechenleistung und damit auch der Energiebedarf für Rechenzentren. Besonders deutlich wird diese Entwicklung am Rechenzentrumshotspot Frankfurt am Main. Dort könnte sich der Energiebedarf der Rechenzentren in der Region innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre sogar verdoppeln. Doch die starke Rechenzentrumsinfrastruktur bedeutet auch eine Chance für künftige Energiekonzepte, gerade in Ballungszentren wie Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2021OFOF 12/16Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 165Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenDirektanregung
- 17. September 2021STST 1734OM 165 Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenStellungnahme
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 600Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats