Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Frankfurter Rechenzentren zur urbanen Energieversorgung zu nutzen. Dies könnte dazu beitragen, den Wärmebedarf der Stadt bis 2030 über Abwärme zu decken und die Chancen der Rechenzentrumsinfrastruktur für zukünftige Energiekonzepte zu nutzen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu Prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, Frankfurter Rechenzentren für die urbane Energieversorgung zu nutzen.
Begründung
Laut einer Studie könnte Frankfurt a. M. den Großteil des Wärmebedarfs bis 2030 über Abwärme decken. Mit voranschreitender Digitalisierung steigt der weltweite Bedarf an Rechenleistung und damit auch der Energiebedarf für Rechenzentren. Besonders deutlich wird diese Entwicklung am Rechenzentrumshotspot Frankfurt am Main. Dort könnte sich der Energiebedarf der Rechenzentren in der Region innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre sogar verdoppeln. Doch die starke Rechenzentrumsinfrastruktur bedeutet auch eine Chance für künftige Energiekonzepte, gerade in Ballungszentren wie Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2021Sie sind hierOFOF 12/16Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 1. Juni 2021OMOM 165Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenDirektanregung
- 17. September 2021STST 1734OM 165 Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenStellungnahme
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 600Frankfurter Rechenzentren als urbane Energieversorgung nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF