Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1654 entstanden aus Vorlage: OF 455/5 vom 04.05.2017
Betreff: Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner Quartier Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Lyoner Quartier (ehemalige Bürostadt Niederrad) Konzepte des seniorengerechten Wohnens realisiert werden können.
Begründung: In Frankfurt fehlt Wohnraum, der auch den Ansprüchen des seniorengerechten Wohnens entspricht. Diese besonderen Anforderungen liegen beispielsweise in der Barrierefreiheit, speziellen Raumaufteilung einer Wohnung sowie den sanitären Einrichtungen. Um die Umsetzung dieser Belange zu gewährleisten, sollten diese auch in der Stadtplanung für den Frankfurter Süden berücksichtigt werden. Insbesondere in Alt-Niederrad besteht ein Mangel an Alterswohnheimen und Pflegeheimen. Um dem abzuhelfen, bietet sich das Lyoner Quartier an, wird hier doch völlig neuer Wohnraum geschaffen, und Hindernisse für seniorengerechtes Wohnen können so von Anfang an vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2017OFOF 455/5Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner QuartierOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 19. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1654Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner QuartierDirektanregung
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1459Seniorengerechtes Wohnen im Lyoner QuartierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats