Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen Stein
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 25.05.2011
Betreff: Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, den bisherigen Stromanschluss, der sich nahe der Ein- und Ausstiegsstellen für die Busfahrgäste befindet, wesentlich näher an den Aufstellungsort für den jeweiligen Weihnachtsbaum in der nordöstlichen Ecke des Platzes zu verlegen.
Begründung: Der jährliche Weihnachtsbaum wird jeweils von der freiwilligen Feuerwehr Eschersheim mit einer Beleuchtung bestückt. Durch den weit entfernten Stromanschluss ist das Verlegen von langen Stromkabeln erforderlich und erschwert den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr diese ehrenamtliche Aufgabe unnötig. In dem ersatzweise angegebenen Bereich befinden sich elektrische Laternen, von denen einer unschwer als Stromquelle dienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2011OFOF 45/9Stromanschluss für jährliche Weihnachtsbaum-Beleuchtung Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Juni 2011Sie sind hierOMOM 163Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen SteinDirektanregung
- 4. November 2011Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1180Stromanschluss für die jährliche Weihnachtsbaumbeleuchtung Am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats