Tempo-30-Bodenmarkierung in der Huswertstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Huswertstraße, auf der Höhe der Hausnummer 12, eine Tempo-30-Bodenmarkierung auf zubringen. Dadurch soll in der bestehenden Tempo-30-Zone zusätzliche Übersichtlichkeit geschaffen werden und darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch in der Huswertstraße die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt.
Begründung
Obwohl sich die Huswertstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach einigen Kreuzungen hinter der Beschilderung für viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht mehr eindeutig klar, dass sie sich immer noch an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten müssen. Im Zusammenhang mit den vielen Kurven der Straße gefährdet dies den restlichen Verkehr. Besondere Beachtung verdient dabei, dass hier der Weg zur Kita Weltreise und zur Liesel-Oestreicher-Schule verläuft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2022OFOF 228/10Tempo-30-Bodenmarkierung in der HuswertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1638Tempo-30-Bodenmarkierung in der HuswertstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1340Tempo-30-Bodenmarkierung in der HuswertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats