Fehlerhafte Turnhallenbeleuchtung in der Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1634 entstanden aus Vorlage: OF 338/10 vom 25.10.2012
Betreff: Fehlerhafte Turnhallenbeleuchtung in der Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich die Turnhallenbeleuchtung, unter anderem während des Spielbetriebes "Nachtfußball", in der Liesel-Oestreicher-Schule ohne Unterbrechung funktioniert.
Begründung: Im Rahmen des Projektes "Mobile Jugendarbeit: Mitternachtssport in Frankfurter Stadtteile" und dem am 19.10.2012 durchgeführten "Nachtfußball" flackerte im Spielverlauf erheblich die Turnhallenbeleuchtung. Am selben Abend haben die Organisatoren auf Nachfrage mitgeteilt, dass dies des Öfteren vorkommt und die Beleuchtung sogar kurzzeitig ganz ausfällt und demzufolge die Spiele unterbrochen werden müssen. Der Ortsbeirat 10 befürchtet, dass möglicherweise Sportprojekte - wie u. a. "Nachtfußball" - im Ortsbezirk durch derartige Vorkommnisse künftig nicht mehr durchgeführt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2012OFOF 338/10Fehlerhafte Turnhallenbeleuchtung in der Liesel-Oestreicher-Schule in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2012Sie sind hierOMOM 1634Fehlerhafte Turnhallenbeleuchtung in der Liesel-Oestreicher-Schule in PreungesheimDirektanregung
- 11. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 236Fehlerhafte Turnhallenbeleuchtung in der Liesel-Oestreicher-Schule in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats