Straßenverzeichnis für Frankfurt am Main online zur Verfügung stellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 fordert den Magistrat auf, das Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main online zur Verfügung zu stellen. Dies soll die Erarbeitung von verkehrspolitischen Vorschlägen erleichtern und die Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich machen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- den Ortsbeirat 2 zu informieren, ob und wo das Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main mit der straßenrechtlichen Klassifizierung von Straßen online abgerufen werden kannund
- falls das Straßenverzeichnis derzeit nicht online abrufbar ist, dieses online zur Verfügung zu stellen, z. B. über die Homepage oder das Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, und in gewissen Intervallen zu aktualisieren.
Begründung
Das Straßenverzeichnis mit der Klassifizierung der Straßen, z. B. in Bundesstraße oder Grundnetzstraße, ist eine wichtige Informationsquelle zur Erarbeitung von verkehrspolitischen Vorschlägen im Ortsbeirat. Aktuell ist dieses Verzeichnis nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht online abrufbar. Der Magistrat wird gebeten, dieses Verzeichnis den Ortsbeiräten zur Erleichterung ihrer Arbeit sowie der Öffentlichkeit online zur Verfügung zu stellen, z. B. über die Homepage oder das Geoportal der Stadt Frankfurt am Main, und in gewissen Intervallen zu aktualisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2022OFOF 280/2Straßenverzeichnis für Frankfurt am Main online zur Verfügung stellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1627Straßenverzeichnis für Frankfurt am Main online zur Verfügung stellenDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1307Straßenverzeichnis für Frankfurt am Main online zur Verfügung stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats