Bauliche Mängel in der Paul-Hindemith-Schule beheben!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 fordert die zügige Behebung der baulichen Mängel in der Paul-Hindemith-Schule, insbesondere der unzumutbaren Toilettensituation. Ziel ist es, die Lebensqualität für die Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern und die Umsetzung des Bildungscampus Gallus zu beschleunigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Personalrat der Paul-Hindemith-Schule hat in seinem Hilferuf vom 31. Januar 2022 an das Amt für Bau und Immobilien zum wiederholten Mal deutlich gemacht, dass weiterhin gravierende Mängel bestehen, die seit langer Zeit nicht behoben wurden. Insbesondere die teils geschlossenen und teils stinkenden Toiletten stellen für alle Nutzerinnen und Nutzer eine Zumutung dar.
Der Ortsbeirat 1 steht an der Seite der Lehrenden sowie der Schülerinnen und Schüler der Paul-Hindemith-Schule und unterstützt sie bei ihrer Forderung nach zügiger Behebung der bestehenden Mängel und Beschleunigung der Umsetzung des Bildungscampus Gallus.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das Amt für Bau und Immobilien anzuweisen, die unzumutbaren Mängel in der Paul-Hindemith-Schule unverzüglich beseitigen zu lassen. Außerdem ist künftig dafür Sorge zu tragen, dass gemeldete Mängel zügig begutachtet, Handwerkerleistungen zeitnah ausgeschrieben und die Mängel deutlich schneller als heute beseitigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2022OFOF 340/1Bauliche Mängel in der Paul-Hindemith-Schule beheben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1602Bauliche Mängel in der Paul-Hindemith-Schule beheben!Direktanregung
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 2000Bauliche Mängel in der Paul-Hindemith-Schule beheben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 30