Entsorgung von Elektrokleingeräten endlich vorantreiben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von Wertstoffinseln für Elektrokleingeräte im Ortsbezirk 1 voranzutreiben. Dies ist notwendig, da die Möglichkeiten zur wohnortnahen Entsorgung begrenzt sind und falsch entsorgter Elektroschrott der Umwelt schadet.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Im Januar des vergangenen Jahres hat der Magistrat geantwortet, dass er sich bemühe, Standorte für sogenannte "Wertstoffinseln" zu finden, an denen Elektrogeräte, aber auch andere Wertstoffe eingeworfen werden können. Dafür würden Kooperationspartner gesucht.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Kooperationspartner konnte der Magistrat nach einjähriger intensiver Suche mittlerweile für die Aufstellung von Wertstoffinseln im Ortsbezirk 1 finden?
- Wann ist mit der ersten Aufstellung zu rechnen?
- Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberlandesgerichts München (AZ: 6 U 1549/20) , wonach Onlinehändler verpflichtet sind, wohnortnahe Möglichkeiten zur Rückgabe von Elektroaltgeräten zu schaffen?
Begründung
Möglichkeiten zur wohnortnahen Entsorgung von Elektrokleingeräten im Ortsbezirk 1 sind eher begrenzt, da nur in wenigen Bereichen Händler Elektrogeräte auf einer Fläche von über 400 Quadratmetern verkaufen. Falsch entsorgter Elektroschrott schadet durch austretende Schadstoffe der Umwelt und der menschlichen Gesundheit und verschandelt die Umgebung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2022OFOF 336/1Entsorgung von Elektrokleingeräten endlich vorantreibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1599Entsorgung von Elektrokleingeräten endlich vorantreibenDirektanregung
- 25. März 2022STST 778Entsorgung von Elektrokleingeräten endlich vorantreibenStellungnahme
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1101Entsorgung von Elektrokleingeräten endlich vorantreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats