Frankfurter Westen: Vogelschlag an Bushaltestellen vermeiden
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, Bushaltestellen im Frankfurter Westen mit Schutzfolien oder Verbundsicherheitsglas auszustatten, um Vogelschlag zu vermeiden. Dies ist notwendig, da jährlich über 15 Millionen Vögel in Deutschland durch Kollisionen mit Glasflächen verunglücken.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, alle Bushhaltestellen im Frankfurter Westen, die mit einer durchsichtigen Glasscheibe ausgestattet sind, zusätzlich mit einer effektiven Schutzfolie und/oder Verbundsicherheitsglas gegen Vogelschlag nachzurüsten.
Begründung
Über 15 Millionen Vögel verunglücken jährlich in Deutschland durch Kollisionen mit Glasflächen. Glas ist durchsichtig und wird von Vögeln oft nicht als Hindernis gesehen. Dabei kommt es oft zu Vogelschlag, der in den meisten Fällen tödlich endet. Auch verglaste Bushaltestellen stellen eine große Gefahr für unsere heimischen Vogelarten dar. Daher ist es wichtig größere Glasfronten von Bushaltestellen vogelsicher zu gestalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 64/6Frankfurter Westen: Vogelschlag an Bushaltestellen vermeidenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 158Frankfurter Westen: Vogelschlag an Bushaltestellen vermeidenDirektanregung
- 29. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2002Frankfurter Westen: Vogelschlag an Bushaltestellen vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats