Fahrradständer Am Weißen Stein
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 429/9 vom 05.09.2012
Betreff: Fahrradständer Am Weißen Stein Der Magistrat wird gebeten, auf dem westlichen Bürgersteig der Straße Am Weißen Stein im Bereich des nördlichen Treppenabgangs der Unterführung Omega-Fahrradständer zu montieren. Ausgehend von dem üblichen Abstand von 90 cm zwischen den Bügeln und einer Bügelbreite von 5,5 cm dürfte - bei Berücksichtigung eines kleinen Verteilerkastens - Raum für sieben bis acht Fahrradständer vorhanden sein.
Begründung: Die auf dem Platz Am Weißen Stein vorhandenen Fahrradständer sind werktags voll belegt und reichen nicht aus. Da es sich bei diesem Platz um einen innerstädtischen Verkehrsknotenpunkt handelt, wundert dies auch nicht. Bis vor Kurzem hatte an oben beschriebener Stelle ein ambulanter Gemüsehändler Waren feilgeboten. Offenbar hat der Gemüsehändler aber den bisherigen Standort inzwischen aufgegeben. Die Breite des Bürgersteiges beträgt in diesem Bereich ca. 5,80 Meter, sodass Fußgänger durch die Fahrradständer nicht behindert werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2012OFOF 429/9Fahrradständer Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. September 2012Sie sind hierOMOM 1550Fahrradständer Am Weißen SteinDirektanregung
- 7. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 11Fahrradständer am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats