Fahrradschutzzone auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter Bogen
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1526 entstanden aus Vorlage: OF 318/10 vom 10.09.2012
Betreff: Fahrradschutzzone auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter Bogen beidseitig eine Fahrradschutzzone eingerichtet wird.
Begründung: Dieser Bereich der Huswertstraße wird als Verbindung zu den Grüngürtelradwegen und für den Radverkehr von Berkersheim in Richtung Bornheim und Innenstadt von Fahrradfahrern stark frequentiert, ist aber durch Kurven und den Tunnel unter der Autobahn mit schlechten und stark wechselnden Lichtverhältnissen nicht ungefährlich. Da der Magistrat in diesem Bereich keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einrichten kann, ist ein Schutz der Radfahrer durch eine Fahrradschutzzone geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012OFOF 318/10Fahrradschutzzone auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. September 2012Sie sind hierOMOM 1526Fahrradschutzzone auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter BogenDirektanregung
- 18. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 98Fahrradschutzzone auf der Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und dem Beginn der Tempo-30-Zone am Frankfurter BogenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats