Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes Pfarrwiese
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 beantragt die Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen, um die Stolpergefahr durch angehobene Pflastersteine zu beseitigen. Dies ist notwendig, da die Wurzeln von Bäumen die Steine anheben und somit eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer darstellen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig im Verlauf der Straße In den Biegen, an der Ecke vom Feldweg hinter der Bebauung kommend, instand setzen zu lassen, sodass die hier durch Baumwurzeln entstandene Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger beseitigt wird.
Begründung
Die Pflastersteine wurden in diesem Bereich durch eine Baumwurzel an mehreren Stellen nach oben gedrückt und stellen nun eine erhebliche Stolpergefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer dar. Diese Gefahr bittet der Ortsbeirat zu beseitigen (siehe Foto und Lagebeschreibung).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2022OFOF 59/14Instandsetzung des Bürgersteiges „In den Biegen“ im Bereich des Spielplatzes PfarrwieseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1522Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes PfarrwieseDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1094Instandsetzung des Bürgersteiges in der Straße In den Biegen im Bereich des Spielplatzes PfarrwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats