Parkwächter im Günthersburgpark
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Heinrich-Kraft-Park — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Radweg entlang der Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg14.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- SOS: Spielplatz im Rebstockpark instand setzen – ggf. mit Übergangsspielgeräten17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Kraft-Park per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2012, OM 1450 entstanden aus Vorlage: OF 238/3 vom 08.08.2012
Betreff: Parkwächter im Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auch im Günthersburgpark weiterhin in ausreichendem Umfang eine Begehung durch die Parkwächter erfolgt.
Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, soll der Einsatz von Parkwächtern auf den Heinrich-Kraft-Park in Fechenheim und den Waldspielpark in Schwanheim ausgeweitet werden, was bedeutet, dass sie wechselweise aus dem Günthersburgpark und vom Lohrberg abgezogen werden müssen. Der Ortsbeirat hat ein Interesse daran, die derzeitige gute Situation im Günthersburgpark zu erhalten, die gefährdet erscheint, wenn der Eindruck entsteht, dass hier nur noch gelegentlich Patrouillen stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2012OFOF 238/3Parkwächter im GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. August 2012Sie sind hierOMOM 1450Parkwächter im GünthersburgparkDirektanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1785Parkwächter im GünthersburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats