Änderung des Bebauungsplans Nr. 417
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 897/12 OBR 13; ST 819/12 Der folgende Inhalt des ersten Absatzes der Stellungnahme des Magistrats ST 819 war dem Ortsbeirat bereits bekannt:
- Der Bebauungsplan Nr. 417 sieht gegenwärtig die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor.
- Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Deshalb lautete die Anregung des Ortsbeirates OM 897 auf Änderung des Bebauungsplans und Ausweisung als Flächen für den Gemeinbedarf und zur Wohnbebauung.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1431 entstanden aus Vorlage: OF 82/13 vom 06.08.2012
Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 417 Vorgang: OM 897/12 OBR 13; ST 819/12 Der folgende Inhalt des ersten Absatzes der Stellungnahme des Magistrats ST 819 war dem Ortsbeirat bereits bekannt:
- Der Bebauungsplan Nr. 417 sieht gegenwärtig die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor.
- Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Deshalb lautete die Anregung des Ortsbeirates OM 897 auf Änderung des Bebauungsplans und Ausweisung als Flächen für den Gemeinbedarf und zur Wohnbebauung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die im zweiten Absatz der Stellungnahme ST 819 erwähnten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach zu nennen, die für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet und verfügbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 82/13Änderung des Bebauungsplans 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012Sie sind hierOMOM 1431Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Direktanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1717Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats