Änderung des Bebauungsplans 417
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 897/12 OBR 13; ST 819/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: (1) Der Inhalt des ersten Absatzes der Stellungnahme 819 war dem Ortsbeirat bekannt: - Der Bebauungsplan 417 sieht gegenwärtig die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. - Im Regionalen Flächnutzungsplan 2010 ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Deshalb lautet OM 897 auf Änderung des Bebauungsplans und Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung. (2) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die im zweiten Absatz der ST 819 erwähnten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach zu nennen, die für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet und verfügbar sind.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 82/13
Betreff: Änderung des Bebauungsplans 417 Vorgang: OM 897/12 OBR 13; ST 819/12
Der Ortsbeirat möge beschließen: (1) Der Inhalt des ersten Absatzes der Stellungnahme 819 war dem Ortsbeirat bekannt: - Der Bebauungsplan 417 sieht gegenwärtig die Zweckbestimmung Friedhof, Parkanlage und Kleingärten vor. - Im Regionalen Flächnutzungsplan 2010 ist diese Fläche als Siedlungsfläche ausgewiesen. Deshalb lautet OM 897 auf Änderung des Bebauungsplans und Ausweis als Flächen für den Gemeinbedarf und Wohnbebauung. (2) Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die im zweiten Absatz der ST 819 erwähnten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage von Nieder-Erlenbach zu nennen, die für die Errichtung einer Sporthalle gut geeignet und verfügbar sind.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012Sie sind hierOFOF 82/13Änderung des Bebauungsplans 417Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2012OMOM 1431Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Direktanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1717Änderung des Bebauungsplans Nr. 417Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme