Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wehrstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 142 entstanden aus Vorlage: OF 34/5 vom 13.05.2016
Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er für geeignet hält, den Geschwindigkeitsübertr etungen in der Wehrstraße entgegenzuwirken.
Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wehrstraße haben sich darüber beschwert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h regelmäßig überschritten wird. Laut einer durchgeführten Häufigkeitsauswertung der Geschwindigkeit übertreten - in Richtung Norden 34,69 Prozent und - in Richtung Süden 12,59 Prozent der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. Juni 2016 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 966/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, FDP, beschlossen am 4. September 2018. Der Magistrat antwortete am 29. August 2016 mit der Stellungnahme ST 1124. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 12 Wochen.