Verkehrssicherheit in der Wehrstraße
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wehrstraße per E-MailBegründung
Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2018, OF 966/5
Betreff: Verkehrssicherheit in der Wehrstraße Vorgang: OM 142/16 OBR 5; OM 2441/17 OBR 5; OM 2442/17 OBR 5; ST 1484/18 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Höchstgeschwindigkeit in der Wehrstraße durchzusetzen.
Begründung: Der Ortsbeirat hat in mehreren Anträgen - OM 142/2016, OM 2441/2017, OM 2442/2017 - den Magistrat auf die hohe Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wehrstraße hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Leider hat sich der Magistrat bisher nur zu einer Papierbeschriftung in Form der im Betreff genannten Stellungnahme durchgerungen. Die dort vorgebrachte Begründung, wonach es nur 4 % Übertretungen im sanktionierbaren Bereich gebe, ist abwegig. Der Ortsbeirat möchte nicht die Zahl möglicher Strafzettel reduzieren, sondern sicherstellen, dass die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingehalten wird. Insbesondere in Fahrtrichtung Gerbermühlstraße, wird sie von etwa jedem zweiten oder dritten Fahrzeug nicht eingehalten. Dazu reicht es, sich an den Straßenrand zu stellen. Genau das haben die Anwohner getan und sind Anlass dieses Antrags. Der Magistrat kann auch seine Messprotokolle zu Rate ziehen und wird die Einschätzung des Ortsbeirats und der Anwohner bestätigt sehen. Nach Ansicht des Ortsbeirats könnte durch kostengünstige Markierungsarbeiten die Übertretungsquote deutlich reduziert werden: Die Trennlinie in der Straßenmitte wird entfernt. Die ohnehin zu schmalen Radfahrstreifen werden durch mindestens 1,8 Meter breite Schutzstreifen ersetzt. Der optische verengte Straßenraum für die Kraftfahrzeuge führt erfahrungsgemäß zu einer Geschwindigkeitsreduzierung. Der Ortsbeirat befürwortet weiterhin eine hohe Kontrolldichte in der Wehrstraße.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2018 brachten GRÜNE, FDP im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.09.2018 im OBR 5 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 142 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme