Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die wechselnde Aufstellung von Info-Bannern in der Schloßstraße zu prüfen, um sowohl den Kfz- als auch den Fahrradverkehr auf wichtige Verkehrsregeln aufmerksam zu machen. Dies soll insbesondere an den Eingängen der betroffenen Bereiche geschehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Rödelheimer Straße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Direkte Fuß- und Radwegverbindung zwischen Schönhofviertel und Westbahnhof schaffen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ertüchtigung des Überwegs zwischen Schönhofviertel und Bockenheim18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheitsmaßnahmen für Zufußgehende entlang der Schönhofstraße vervollständigen15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rödelheimer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen.
Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wegen der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt.
Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind.
Begründung
Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2021OFOF 218/2Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1395Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzenDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 983Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats