Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 137 entstanden aus Vorlage: OF 72/5 vom 01.06.2016
Betreff: Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, zwischen der ersten Fußgängerampel auf der Mörfelder Landstraße (B 43/B 44) stadteinwärts, der zweiten Ampel auf der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus kommend und weiter entlang der Verbindungsstraße bis zum Oberforsthaus einen befestigten Fußweg anzulegen.
Begründung: Zwischen den beiden Fußgängerampeln und weiter auf dem Weg zum Oberforsthaus steht den Fußgängern lediglich ein unbefestigter Trampelpfad zur Verfügung. Speziell bei schlechten Witterungsverhältnissen wird dieser Trampelpfad für Menschen, die körperlich eingeschränkt oder mit Kinderwagen unterwegs sind, zu einem echten Ärgernis, das leicht beseitigt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2016OFOF 72/5Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Juni 2016Sie sind hierOMOM 137Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)Direktanregung
- 29. August 2016STST 1154Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadt-einwärts)Stellungnahme
- 3. Februar 2017STST 309Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadt-einwärts)Stellungnahme
- 10. Juli 2017STST 1192Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)Stellungnahme
- 20. November 2017Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 2285Wegeverbindung entlang der Verbindungsstraße vom Oberforsthaus zur Mörfelder Landstraße (stadteinwärts)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats