Nied: Lichtzeichenanlagen in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreiben
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Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1376 entstanden aus Vorlage: OF 340/6 vom 27.02.2017
Betreff: Nied: Lichtzeichenanlagen in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreiben Der Magistrat wird gebeten, die zwei Lichtzeichenanlagen (LZA) in der Oeserstraße, die sich vor der Niddaschule und vor dem Evangelischen Kindergarten befinden, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen als bedarfsgesteuerte LZA zu betreiben.
Begründung: In der Oeserstraße ist auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Um zum Kerbeplatz, zur Nidda, zu Spielplätzen etc. zu kommen, überqueren viele Familien mit Kindern die Oeserstraße. Es ist sicherer, wenn an allen Tagen die Querung an einer LZA vorgenommen werden kann. Sinnvollerweise wird die LZA an diesen Tagen bedarfsgesteuert betrieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1049 Antrag vom 21.04.2019, OF 986/6 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4527 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2017OFOF 340/6Nied: Lichtzeichenanlage in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. März 2017Sie sind hierOMOM 1376Nied: Lichtzeichenanlagen in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenDirektanregung
- 9. Juni 2017STST 1049Nied: Lichtzeichenanlagen in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenStellungnahme
- 21. April 2019OFOF 986/6Nied: Lichtzeichenanlage in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4527Nied: Lichtzeichenanlage in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenDirektanregung
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 125 WochenSTST 1314Nied: Lichtzeichenanlage in der Oeserstraße bedarfsgesteuert betreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats