Saubere Luft in der Umweltzone Kalbach/Riedberg
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Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 137/12 vom 10.06.2012
Betreff: Saubere Luft in der Umweltzone Kalbach/Riedberg Der Magistrat wird gebeten, über die Luftqualität im Stadtteilbereich Kalbach/Riedberg zu berichten, insbesondere über die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid in den besonders nah an den Autobahnen gelegen Teilen von Kalbach/Riedberg. In dem Bericht ist auch die zukünftige Belastung der Autobahn A 5 mit deutlich steigendem Verkehrsaufkommen, wie in der Voruntersuchung zum Ausbau der A 5 dargestellt, zu berücksichtigen.
Begründung: Der Ortsteil Kalbach/Riedberg liegt am Rand der Umweltzone Frankfurt am Main und ist fast vollständig von den Autobahnen A 5 und A 661 umgeben. Diese beiden Autobahnen gehören nicht zur Umweltzone, beeinflussen jedoch die Luftqualität durch das starke Verkehrsaufkommen nicht unmaßgeblich. Bisher liegen dem Ortsbeirat keine Messdaten für Kalbach/Riedberg vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2012OFOF 137/12Saubere Luft in der Umweltzone Kalbach/RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1364Saubere Luft in der Umweltzone Kalbach/RiedbergDirektanregung
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1523Saubere Luft in der Umweltzone Kalbach/RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats